Informationen zum Umgang mit Interessenkonflikten

Wir legen höchsten Wert auf Ethik, Transparenz und Governance. Das Unternehmen führt seine Dienstleistungen und seine eigenen Geschäfte so, dass bestehende und potenzielle Interessenkonflikte angemessen behandelt werden. Beim Umgang mit Interessenkonflikten hält sich das Unternehmen an die relevanten gesetzlichen Anforderungen und die Vorschriften der zuständigen Aufsichtsbehörden zur Handhabung von Interessenkonflikten.

Interessenkonflikte können auftreten zwischen:

  • dem Unternehmen und einem Investor oder einem vom Unternehmen verwalteten AIF;

  • der Unternehmensgruppe, zu der das Unternehmen gehört, und einem Investor oder einem vom Unternehmen verwalteten AIF;

  • einem verbundenen Unternehmen des Unternehmens und einem Investor oder einem vom Unternehmen verwalteten AIF;

  • Mitarbeitern, Organen oder Mitgliedern des Unternehmens (einschliesslich Personen, die das Unternehmen direkt oder indirekt kontrollieren) und einem Investor oder einem vom Unternehmen verwalteten AIF;

  • einem vertraglich gebundenen Vermittler (sowie dessen Mitarbeitern, Organen usw.) des Unternehmens und einem Investor oder einem vom Unternehmen verwalteten AIF;

  • natürlichen Personen, die an der Erbringung von Dienstleistungen durch das Unternehmen beteiligt sind (z. B. im Rahmen eines Outsourcing-Vertrags), und einem Investor oder einem vom Unternehmen verwalteten AIF;

  • zwei oder mehr Investoren im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch das Unternehmen für AIFs, in die diese Investoren investiert sind; oder

  • zwei oder mehr vom Unternehmen verwalteten AIFs im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch das Unternehmen für diese AIFs.


Embla ergreift je nach den Umständen des Einzelfalls folgende Massnahmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden:

Organisatorische Verfahren und Prozesse

  • Funktionstrennung

  • Informationssperren und -beschränkungen

  • Besondere Überwachung von Personen

  • Entfernung finanzieller Anreize

  • Vorübergehende Aussetzung der Weisungsbefugnis

  • Ausschluss bestimmter Aktivitäten

Embla überprüft, überwacht, verfeinert und verbessert diese Richtlinie regelmässig, um Interessenkonflikte bestmöglich zu handhaben.